Vor­sorgen

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Der Tod eines Ange­hö­rigen bietet auch immer einen Impuls zur Reflek­tion über die eigene End­lich­keit. Und zur Rege­lung der eigenen Wün­sche. Wir erleben, dass die Beschäf­ti­gung mit den rele­vanten Fragen des eigenen Lebens­endes statt Angst und Beklem­mung eine befrei­ende Qua­lität hat, da man seine Ange­le­gen­heiten gere­gelt hat: Man kann sich so sicher sein, dass die eigenen Wün­sche Beach­tung finden und Ange­hö­rige nicht vor Ent­schei­dungen und Auf­gaben gestellt werden, die sie zusätz­lich belasten.

Die Pati­en­ten­ver­fü­gung erfüllt den Zweck, medi­zi­ni­sche Maß­nahmen für den Fall fest­zu­legen, dass man seine Wün­sche nicht mehr selbst kundtun kann. Wünscht man bei­spiels­weise künst­liche Ernäh­rung durch eine Sonde oder wie­der­be­le­bende Maß­nahmen? Auch kann in der Pati­en­ten­ver­fü­gung eine Person fest­ge­schrieben werden, die im Zweifel die eigenen Wün­sche vor medi­zi­ni­schem Per­sonal ver­tritt. Das wich­tigste an der Ver­fü­gung ist, das sie an einem zugäng­li­chen Ort hin­ter­legt wird, damit sie im Ernst­fall auch zurate gezogen wird. Auch die bevoll­mäch­tigte Person sollte den Auf­be­wah­rungsort sowie die Wün­sche infor­miert sein. Ein­fache Vor­lagen sind im Internet leicht zu finden, bei­spiels­weise unter https://www.patientenverfuegung.de/.

Die Vor­sor­ge­voll­macht wird für den Fall erstellt, dass man selbst nicht mehr han­deln oder ent­scheiden kann – noch wäh­rend des Lebens oder im Tod. Wer sicher­gehen möchte, dass Ange­hö­rige auch nach dem Tod direkt und ohne Verzug (bei­spiels­weise durch das Warten auf Sterbeurkunden/Testamentsvollstreckung) Zugriff zu Konten oder Hand­lungs­ge­walt zu bestimmten Themen erhalten, sollte eine umfas­sende Vor­sor­ge­voll­macht erstellen, welche die gewünschten Themen und bevoll­mäch­tigen Per­sonen genau benennt. Diese sollte beim Notar oder Amts­ge­richt beglau­bigt oder hin­ter­legt sein, um in jedem Fall akzep­tiert zu werden. Eben­falls mög­lich ist es, eine Gene­ral­voll­macht für alle per­sön­li­chen Ange­le­gen­heiten auszustellen.

Ein Groß­teil unseres Lebens und unserer Orga­ni­sa­tion findet heute im Internet statt. Und genauso wie unser regu­läres Erbe, geht auch unser digi­tales Erbe in die Hände unserer Ange­hö­rigen über. Für diese wird es hoch­kom­pli­ziert, wenn es um die Abwick­lung unserer digi­talen Hin­ter­las­sen­schaften und Pro­file geht. Hilf­reich ist es, eine (nicht digi­tale) Liste mit allen wich­tigen Accounts/Profilen/Mitgliedschaften und Pass­wör­tern zu führen, die es den Ange­hö­rigen leichter macht. Manche Por­tale wie z.B. Face­book bieten die Mög­lich­keit, bereits zu Leb­zeiten eine Person zu bestimmen, die im Todes­fall über den Account ver­fügen darf.

Oft sind Ange­hö­rige mit der Frage erstmal über­for­dert, wie die Bestat­tung eines geliebten Men­schen aus­sehen soll. Sind keine Wün­sche fest­ge­legt, kann die Pla­nung zur Last werden – was, wenn er/sie sich etwas anderes gewünscht hätte? Ist genügen Geld für die Bezah­lung der Bestat­tung und Grab­stelle vorhanden?

Vor­sorg­lich kann man daher eine „Bestat­tungs­ver­fü­gung“ erstellen, welche die wich­tigsten Wün­sche belegt. Im besten Fall ist diese hand­schrift­lich ver­fasst und liegt dem Tes­ta­ment bei. Man legt bei­spiels­weise fest, auf welche Art und an wel­chem Ort man bestattet werden möchte. genauso kann man fest­schreiben, was für eine Art von Trau­er­feier (z.B. mit reli­giösen Riten oder nicht) man sich wünscht.

Eben­falls ist ein Vor­sor­ge­ge­spräch bei dem/der Bestat­ter/-in des Ver­trauens hilf­reich. Hier kann auch ein Vor­ver­trag abge­schlossen werden, über den die Kosten für eine Bestat­tung bei­spiels­weise bei einer Treu­hand hin­ter­legt werden. So ist für die Bestat­tung inhalt­lich und auch finan­ziell vor­ge­sorgt und die Ange­hö­rigen werden entlastet.

Grund­sätz­lich emp­fiehlt es sich immer, mit Men­schen im engsten Umfeld das Gespräch zu suchen. Wie stellt man sich das Lebens­ende vor? Was ist einem wichtig, wenn man nicht mehr für sich spre­chen kann? Wer soll im Todes­fall ver­ant­wort­lich für die Pla­nung sein? Solche Gespräche werden gern ver­mieden. Tritt dann aber ein Todes­fall ein ist man dankbar über alles, was bereits bespro­chen und klar kom­mu­ni­ziert wurde.

2021-03-26T14:14:05+01:00