Der Tod eines Angehörigen bietet auch immer einen Impuls zur Reflektion über die eigene Endlichkeit. Und zur Regelung der eigenen Wünsche. Wir erleben, dass die Beschäftigung mit den relevanten Fragen des eigenen Lebensendes statt Angst und Beklemmung eine befreiende Qualität hat, da man seine Angelegenheiten geregelt hat: Man kann sich so sicher sein, dass die eigenen Wünsche Beachtung finden und Angehörige nicht vor Entscheidungen und Aufgaben gestellt werden, die sie zusätzlich belasten.
Die Patientenverfügung erfüllt den Zweck, medizinische Maßnahmen für den Fall festzulegen, dass man seine Wünsche nicht mehr selbst kundtun kann. Wünscht man beispielsweise künstliche Ernährung durch eine Sonde oder wiederbelebende Maßnahmen? Auch kann in der Patientenverfügung eine Person festgeschrieben werden, die im Zweifel die eigenen Wünsche vor medizinischem Personal vertritt. Das wichtigste an der Verfügung ist, das sie an einem zugänglichen Ort hinterlegt wird, damit sie im Ernstfall auch zurate gezogen wird. Auch die bevollmächtigte Person sollte den Aufbewahrungsort sowie die Wünsche informiert sein. Einfache Vorlagen sind im Internet leicht zu finden, beispielsweise unter https://www.patientenverfuegung.de/.
Die Vorsorgevollmacht wird für den Fall erstellt, dass man selbst nicht mehr handeln oder entscheiden kann – noch während des Lebens oder im Tod. Wer sichergehen möchte, dass Angehörige auch nach dem Tod direkt und ohne Verzug (beispielsweise durch das Warten auf Sterbeurkunden/Testamentsvollstreckung) Zugriff zu Konten oder Handlungsgewalt zu bestimmten Themen erhalten, sollte eine umfassende Vorsorgevollmacht erstellen, welche die gewünschten Themen und bevollmächtigen Personen genau benennt. Diese sollte beim Notar oder Amtsgericht beglaubigt oder hinterlegt sein, um in jedem Fall akzeptiert zu werden. Ebenfalls möglich ist es, eine Generalvollmacht für alle persönlichen Angelegenheiten auszustellen.
Ein Großteil unseres Lebens und unserer Organisation findet heute im Internet statt. Und genauso wie unser reguläres Erbe, geht auch unser digitales Erbe in die Hände unserer Angehörigen über. Für diese wird es hochkompliziert, wenn es um die Abwicklung unserer digitalen Hinterlassenschaften und Profile geht. Hilfreich ist es, eine (nicht digitale) Liste mit allen wichtigen Accounts/Profilen/Mitgliedschaften und Passwörtern zu führen, die es den Angehörigen leichter macht. Manche Portale wie z.B. Facebook bieten die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten eine Person zu bestimmen, die im Todesfall über den Account verfügen darf.
Oft sind Angehörige mit der Frage erstmal überfordert, wie die Bestattung eines geliebten Menschen aussehen soll. Sind keine Wünsche festgelegt, kann die Planung zur Last werden – was, wenn er/sie sich etwas anderes gewünscht hätte? Ist genügen Geld für die Bezahlung der Bestattung und Grabstelle vorhanden?
Vorsorglich kann man daher eine „Bestattungsverfügung“ erstellen, welche die wichtigsten Wünsche belegt. Im besten Fall ist diese handschriftlich verfasst und liegt dem Testament bei. Man legt beispielsweise fest, auf welche Art und an welchem Ort man bestattet werden möchte. genauso kann man festschreiben, was für eine Art von Trauerfeier (z.B. mit religiösen Riten oder nicht) man sich wünscht.
Ebenfalls ist ein Vorsorgegespräch bei dem/der Bestatter/-in des Vertrauens hilfreich. Hier kann auch ein Vorvertrag abgeschlossen werden, über den die Kosten für eine Bestattung beispielsweise bei einer Treuhand hinterlegt werden. So ist für die Bestattung inhaltlich und auch finanziell vorgesorgt und die Angehörigen werden entlastet.
Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, mit Menschen im engsten Umfeld das Gespräch zu suchen. Wie stellt man sich das Lebensende vor? Was ist einem wichtig, wenn man nicht mehr für sich sprechen kann? Wer soll im Todesfall verantwortlich für die Planung sein? Solche Gespräche werden gern vermieden. Tritt dann aber ein Todesfall ein ist man dankbar über alles, was bereits besprochen und klar kommuniziert wurde.