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Pal­lia­tiv­pflege umfasst das pfle­ge­ri­sche Fach­wissen sowie spe­zi­elle Maß­nahmen und Leis­tungen, die inner­halb des ganz­heit­li­chen Kon­zeptes der Pal­lia­tive Care (Pal­lia­tiv­ver­sor­gung) bzw. in der Pal­lia­tiv­me­dizin von Pfle­ge­fach­kräften (hierzu gehören Gesund­heits- und Kran­ken­pfleger, Pfle­ge­fach­kräfte in der Alten­pflege, Pfle­ge­fach­kräfte in der ambu­lanten Pflege und Fach­pfle­ge­kräfte für Inten­siv­pflege und Anäs­thesie und Brü­cken­schwes­tern) erbracht werden und der Ver­bes­se­rung der Lebens­qua­lität von Pfle­ge­be­dürf­tigen mit unheil­baren, lebens­be­droh­li­chen oder ter­mi­nalen Erkran­kungen und ihrer Ange­hö­rigen dienen. Schwer­punkt dieses Kon­zeptes ist die „Vor­beu­gung und Lin­de­rung von Leiden durch früh­zei­tiges Erkennen, unta­de­lige Ein­schät­zung und Behand­lung von Schmerzen sowie anderen belas­tenden Beschwerden kör­per­li­cher, psy­cho­so­zialer und spi­ri­tu­eller Art“.[1][2] Hierbei über­schneiden sich die Pfle­ge­pro­zesse der all­ge­meinen und spe­zi­ellen kura­tiv­ori­en­tierten Pflege mit der Pal­lia­tiv­pflege bezie­hungs­weise gehen in vielen Berei­chen flie­ßend inein­ander über und ergänzen sich.

Analog zu der Her­kunft des Begriffs pal­liativ, der aus dem Latei­ni­schen (von pal­lium, ‚Mantel‘, bezie­hungs­weise pal­liare, ‚bemän­teln‘, ‚ver­bergen‘, ‚umhüllen‘) stammt, ver­steht sich die pal­lia­tive Pflege als über den Tod hin­aus­ge­hende, bedürf­nis­ori­en­tierte Beglei­tung, die das indi­vi­du­elle Wohl­be­finden stei­gern und Sicher­heit und Gebor­gen­heit in allen Sta­dien des Lei­dens und Ster­bens ver­mit­teln soll und das per­sön­liche Umfeld mit ein­be­zieht. Die Pfle­genden sind in diesem Rahmen inte­graler Bestand­teil des inter­dis­zi­pli­nären Pal­lia­tive-Care-Teams, zu dem neben Ärzten, Seel­sor­gern und ver­schie­denen The­ra­peuten (bei­spiels­weise Psy­cho­the­ra­peuten, Psy­cho­logen, Kunst­the­ra­peuten, Musik­the­ra­peuten und Phy­sio­the­ra­peuten) auch frei­wil­lige Helfer gehören.

Pal­lia­tiv­pflege hat sich aus der Pflege und Beglei­tung ster­bens­kranker Men­schen ent­wi­ckelt, wie sie erst­mals in Hos­pizen prak­ti­ziert wurde. Nach den Fami­li­en­an­ge­hö­rigen sind es die Pfle­genden, die den engsten Kon­takt zum Pati­enten haben.

Die Pal­lia­tiv­pflege ist ein struk­tu­rierter und bedürf­nis­ori­en­tierter Pfle­ge­pro­zess, dessen Ver­lauf aktiv durch die Wün­sche, Bedürf­nisse, Mög­lich­keiten und die sub­jek­tive Wahr­neh­mung des Pfle­ge­be­dürf­tigen und nicht durch die Bedürf­nisse und Not­wen­dig­keiten der Pflege bestimmt wird. Zugrunde lie­gende ethi­sche Prin­zi­pien der Pflege haben inner­halb der pal­lia­tiven Pflege einen beson­deren Stel­len­wert. Dazu gehören vor allem die Wah­rung der Würde und der Auto­nomie des Gepflegten über dessen Tod hinaus, die Akzep­tanz des Ster­bens als Teil des Lebens, die Inte­gra­tion eigener und fami­liärer Res­sourcen und deren Ein­bin­dung in den Pfle­ge­pro­zess sowie die Anwen­dung des Grund­satzes „so viel wie nötig, so wenig wie mög­lich“ (High Touch-Low Tech), der ins­be­son­dere die Über­ver­sor­gung und die Ein­schrän­kung der Lebens­qua­lität durch pfle­ge­ri­sche und medi­zi­ni­sche Maß­nahmen ver­hin­dern soll. Prin­zi­piell wird im Pal­lia­tive-Care-Ansatz ver­sucht, das Leben weder künst­lich zu ver­län­gern noch zu verkürzen.

Die Pflege von Pal­lia­tiv­pa­ti­enten muss nicht grund­sätz­lich durch spe­zia­li­siertes Per­sonal erfolgen. Sie erfor­dert in erster Linie ein Umdenken in Hin­blick auf erreich­bare Pfle­ge­ziele sowie eine stär­kere Berück­sich­ti­gung des Umfeldes und der per­sön­li­chen Wün­sche des Pati­enten. Bei dieser All­ge­meinen Pal­lia­tiv­ver­sor­gung (AAPV) fallen daher in der Regel keine geson­dert abre­chen­bare Kosten an; sie kann sowohl im häus­li­chen Bereich als auch auf Nor­mal­sta­tionen im Kran­ken­haus und im Pfle­ge­heim umge­setzt werden. In einigen Fällen kann auch eine Ver­le­gung in eine Ein­rich­tung wie ein sta­tio­näres Hospiz oder auf eine Pal­lia­tiv­sta­tion gewünscht oder not­wendig werden.
Die Aus­ge­stal­tung der pal­lia­tiven Pflege inner­halb der ethi­schen und gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gungen hängt unter anderem von der jewei­ligen ambu­lanten oder sta­tio­nären Pfle­ge­ein­rich­tung und deren unter­neh­me­ri­scher Ziel­set­zung und/oder dem jewei­ligen Pfle­ge­leit­bild der Ein­rich­tung ab. Ein wei­terer Faktor ist die jewei­lige Ziel­gruppe der Pflege und die darauf anzu­wen­denden Pfle­ge­stan­dards, bei­spiels­weise haben Kin­der­hos­pize eine kind­ge­rechte Umge­bung und eine dar­aufhin ange­passte Pfle­ge­or­ga­ni­sa­tion, wäh­rend geron­to­psych­ia­tri­sche Ein­rich­tungen sich pal­lia­tiv­pfle­ge­risch ins­be­son­dere auf den Umgang mit dem teil­weise sehr langen Ver­lauf einer demen­ti­ellen Erkran­kung und sich anbah­nender Mul­ti­mor­bi­dität ein­stellen. Wich­tiger Bestand­teil der kon­zi­pierten pal­lia­tiven Pflege ist die mul­ti­pro­fes­sio­nelle Zusam­men­ar­beit in einem Pal­lia­tive-Care-Team, hierbei werden alle am Team Betei­ligten als gleich­rangig betrachtet, wobei klare Rollen- und Auf­ga­ben­ver­tei­lungen bestehen sollten. Regel­mä­ßige Team­ge­spräche, Kom­mu­ni­ka­tion und Super­vi­sion sind wesent­liche Ele­mente eines Kon­zepts. Die fach­liche Fort- und Wei­ter­bil­dung der Pfle­ge­kräfte und aller anderen Mit­glieder des Teams ist obli­ga­to­risch. Quelle: Wikipedia

  • Sym­pto­merfas­sung: Um Schmerzen oder andere belas­tende Sym­ptome lin­dern zu können, spielt das Sym­ptom- bezie­hungs­weise das Schmerz­er­fas­sungs­ma­nage­ment im Rahmen der Pfle­ge­dia­gnostik eine wesent­liche Rolle. Ent­spre­chende Pfle­ge­as­sess­men­tin­stru­mente dienen der Erfas­sung des quan­ti­ta­tiven und qua­li­ta­tiven Aus­maßes indi­vi­du­eller Schmerz­wahr­neh­mung oder Beschwerden. Zu den häu­figsten Beein­träch­ti­gungen, die neben Schmerzen in der Pfle­ge­dia­gnostik auf­treten, gehören Atemnot, Müdig­keit, Übel­keit, Obs­ti­pa­tion, Ver­än­de­rungen der Mund­schleim­haut (wie zu Bei­spiel Mund­tro­cken­heit, Sto­ma­titis, Soor), Appe­tit­lo­sig­keit und Kör­per­bild­ver­än­de­rungen.[6]
  • Sym­ptom­lin­de­rung: Pfle­gende führen unter­stüt­zende Maß­nahmen zur Lin­de­rung der Sym­ptome durch, bei­spiels­weise ent­las­tende Lage­rung oder situa­ti­ons­an­ge­passte Mund­pflege. Außerdem setzen sie ärzt­lich ange­ord­nete medi­ka­men­töse Schmerz- und Sym­ptom­lin­de­rung um und über­wa­chen deren Wir­kung sowie mög­liche Neben­wir­kungen. Dar­über hinaus beraten bezie­hungs­weise leiten sie den Pal­lia­tiv­pa­ti­enten und dessen Ange­hö­rige hin­sicht­lich Ernäh­rung, Mobi­li­sa­tion und anderer sym­ptom­lin­dernder Maß­nahmen an und koor­di­nieren ent­spre­chende Therapien.
  • Eva­lua­tion: Der Ver­lauf der Sym­pto­matik und der Erfolg ver­schie­dener Maß­nahmen und The­ra­pien wird in der Pfle­ge­do­ku­men­ta­tion auf­ge­zeichnet, kon­trol­liert und bewertet. Die jewei­ligen Ergeb­nisse der Eva­lua­tion gehen in die Pfle­ge­pla­nung ein und schließen damit den kyber­ne­ti­schen Regel­kreis des Pfle­ge­pro­zesses. Quelle: Wikipedia

Für den Pal­lia­tiv­pa­ti­enten und seinen Ange­hö­rigen ent­steht durch die Dia­gnose und das Fort­schreiten einer unheil­baren Erkran­kung eine Grenz­si­tua­tion, in der Ver­lust­ängste, Wut, Trauer, Hoff­nungs­lo­sig­keit und ähn­liche Gefühle auf­treten. Die Auf­gabe der Pfle­genden ist es, den Betrof­fenen die Mög­lich­keit zu geben, diese Emo­tionen zu äußern und sich in dieser Situa­tion ernst- und ange­nommen zu fühlen, die Coping­stra­te­gien des Ein­zelnen zu unter­stützen und Gespräche anzu­bieten. Signa­li­sieren die Betrof­fenen zusätz­li­chen Gesprächs­be­darf oder benö­tigen psy­cho­lo­gi­sche Hilfe, orga­ni­siert die Pfle­ge­kraft Unter­stüt­zung durch andere Mit­glieder des Pal­lia­tive-Care-Teams oder ent­spre­chend geschultes Per­sonal. Quelle: Wikipedia

In der per­sön­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Tod stellen sich für den Erkrankten Fragen nach der Sinn­haf­tig­keit des Lebens, der Lebens­bi­lanz und der eigenen Spi­ri­tua­lität. Pfle­gende unter­stützen den Betrof­fenen hierbei durch Gesprächs­be­reit­schaft, ermu­tigen ihn, seine Spi­ri­tua­lität zu leben und lassen Raum für Abschieds- und Ver­lust­si­tua­tionen, bei­spiels­weise den Ver­lust eines Kör­per­teils oder einer Kör­per­funk­tion. Sie orga­ni­sieren bei Bedarf seel­sor­ge­ri­schen Bei­stand, z. B. im Rahmen der Kran­ken­haus­seel­sorge, wobei auf die Beach­tung der indi­vi­du­ellen kul­tu­rellen und reli­giösen Werte im Rahmen einer kul­tur­kon­gru­enten Pflege Wert gelegt wird.[8] Für diese spi­ri­tu­elle Dimen­sion wird in der Lite­ratur zuneh­mend der Begriff „Spi­ri­tual Care“ ver­wendet.[9] Die Würdethe­rapie ist eine psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Kurz­in­ter­ven­tion für Kranke im ter­mi­nalen Sta­dium mit dem Ziel, spi­ri­tu­elle, exis­ten­zi­elle oder psy­cho­so­ziale Belas­tungen zu ver­min­dern und ihr Emp­finden von Würde zu stärken. Quelle: Wikipedia

  • durch Ange­hö­rige (Grenzen der Belas­tung erkennen, Unterstützung/Entlastung der Ange­hö­rigen und des Pati­enten durch The­ra­pien, z. Bsp. Musik­the­rapie durch ambu­lante Hospizdienste/Sterbeammen/Ehrenamtler)
  • Ster­be­ammen: https://sterbeamme.de
  • Deut­sche Gesell­schaft für Pal­lia­tiv­me­dizin https://wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de
  • Ehren­amt­liche Hos­piz­be­gleiter: https://www.dhpv.de/start.html
  • 24h Pflege (Einzug einer Fachkraft)
  • durch Fach­per­sonal (ambu­lanter Pfle­ge­dienst, Palliativdienst/Ärzte/SAPV)
  • https://www.hospiz-aktuell.de/informationen-und-hilfen/pflege/sterben-zu-hause/https://
  • https://palliativstiftung.com/de/
  • Hospiz

Vor­aus­set­zung für die Auf­nahme in ein Hospiz: Das Hospiz Gut­achten des Arztes — wel­ches von allen geneh­migt werden muss und die Geneh­mi­gung der Kran­ken­kasse sind die wichtigsten.

  • Pal­lia­tiv­sta­tionen
  • Kran­ken­haus
2023-06-14T09:09:48+02:00