Von einem natürlichen Tod sprechen wir, wenn ein Mensch aufgrund einer Krankheit verstirbt. In der Regel wird dann der Arzt den Leichenschauschein ausstellen und der Mensch darf überführt werden. In Berlin gibt es die Möglichkeit einen Verstorbenen 36 Stunden zuhause zu behalten. Stirbt ein Mensch im Krankenhaus ist der Wunsch den Verstorbenen noch einmal nach Hause möglichst frühzeitig mit den Ärzten, Pflegern zu besprechen.
Von einem nicht natürlichen Tod sprechen wir, wenn die Todesursache nicht eindeutig ist, der Bereitschaftsarzt sich unschlüssig über den Todeseintritt ist, oder auch in Situationen, die anschliessend aufgeführt werden (tot aufgefunden, Unfalltod, gewaltsamer Tod, etc)
Wir ein Mensch tot aufgefunden, muss man den Bereitschaftsarzt rufen. Wenn dieser sich mit der Todesursache nicht sicher ist, wird die Kripo eingeschaltet. Der Verstorbene wird in der Regel beschlagnahmt und der Staatsanwalt schaltet sich ein. Ggf. gibt es eine Obduktion um die Todesursache festzustellen oder eine Freigabe. Der Mensch wird in die Gerichtsmedizin überführt. Eine Abschiednahme kann erst anschliessend stattfinden.
siehe tot aufgefunden
Da dies niemals natürlicher Tod ist, wird in jedem Fall die Kriminalpolizei eingeschaltet. Der Verstorbene wird in die Gerichtsmedizin überführt. Der Staatsanwalt entscheidet über Freigabe oder ggf. Obduktion. Bis die Entscheidung getroffen wurde, gibt es keinerlei Möglichkeit sich von seinem verstorbenen Angehörigen zu verabschieden.
Auch hier schaltet sich die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft ein. Eine Obduktion wird anberaumt oder eine Freigabe. Abschiednehmen ist erst möglich nachdem die Entscheidung Freigabe oder Obduktion getroffen wurde.
Für Kinder gelten die gleichen Regelungen wie für Erwachsene. Je nach Art des Todes wird entschieden, ob es ein natürlicher oder nicht natürlicher Tod vorliegt. Entsprechend dieser Entscheidung wird, wie oben beschrieben, die weitere Vorgehensweise entschieden.
Ein Suizid ist immer ein nicht natürlicher Tod. Dementsprechend wird die Kriminalpolizei die Überführung in die Gerichtsmedizin veranlassen. Der Staatsanwalt schaltet sich ein und entscheidet über Obduktion oder Freigabe des Verstorbenen. Im Anschluss kann eine Abschiednahme möglich sein.
Auch im Krankenhaus kommt es zu nicht natürlichen Todesumständen. Zum Beispiel während oder nach einer Operation. Aber auch das Versterben eines Menschen im Krankenhaus durch einen Sturz zuhause, wird als nicht natürlicher Tod betrachtet.
siehe oben, natürlicher Tod