Rufen Sie den Arzt, der den Totenschein ausfüllt.
Bis dieser eintrifft, bewahren Sie so gut es geht Ruhe, lassen Sie Frieden einkehren, nehmen Sie Abschied.
Wenn der Arzt eintrifft, oder zeitgleich mit dem Anruf des Arztes können Sie das Bestattungsinstitut benachrichtigen. Liegt ein natürlicher Tod vor, darf der in Berlin verstorbene Mensch noch 36 Stunden zuhause bleiben. In anderen Bundesländern ist diese Zeit gesetzlich anders geregelt, siehe hierzu Bestattungsgesetzte, https://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungsgesetz#Gesetze_und_dazugeh.C3.B6rige_Verordnungen
Viele Krankenhäuser/Pflegeeinrichtungen haben inzwischen Abschiednahmeräume. Hier können An- und Zugehörige noch einmal Zeit mit dem Verstorbenen verbringen. Diese Möglichkeit der Verabschiedung sollte mit den Ärzten und Pflegern zeitnah besprochen werden, andernfalls wird sonst ein Verstorbener oftmals schnell in die Pathologie überführt.
Grundsätzlich ist dies möglich, muss jedoch im Vorfeld mit dem Krankenhauspersonal und der BestatterIn besprochen werden.
Die letzten Handlungen wie Waschen und Kleiden können Sie selbst übernehmen, oder mit Unterstützung des Bestatter/Bestatterin, oder auch ganz abgeben. Diese letzten Liebesdienste sind für Viele ein erster Schritt des Begreifens, im Wortsinn, dass sich etwas verändert hat.
Überlegen sie, welche Kleidung der/die Verstorbene ausgesucht hätte, worin er/sie sich am Wohlsten gefühlt hat, was angemessen ist.