Was Sie tun können

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Rufen Sie den Arzt, der den Toten­schein ausfüllt.

Bis dieser ein­trifft, bewahren Sie so gut es geht Ruhe, lassen Sie Frieden ein­kehren, nehmen Sie Abschied.

Wenn der Arzt ein­trifft, oder zeit­gleich mit dem Anruf des Arztes können Sie das Bestat­tungs­in­stitut benach­rich­tigen. Liegt ein natür­li­cher Tod vor, darf der in Berlin ver­stor­bene Mensch noch 36 Stunden zuhause bleiben. In anderen Bun­des­län­dern ist diese Zeit gesetz­lich anders gere­gelt, siehe hierzu Bestat­tungs­ge­setzte, https://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungsgesetz#Gesetze_und_dazugeh.C3.B6rige_Verordnungen

Viele Krankenhäuser/Pflegeeinrichtungen haben inzwi­schen Abschied­nah­me­räume. Hier können An- und Zuge­hö­rige noch einmal Zeit mit dem Ver­stor­benen ver­bringen. Diese Mög­lich­keit der Ver­ab­schie­dung sollte mit den Ärzten und Pfle­gern zeitnah bespro­chen werden, andern­falls wird sonst ein Ver­stor­bener oft­mals schnell in die Patho­logie überführt.

Grund­sätz­lich ist dies mög­lich, muss jedoch im Vor­feld mit dem Kran­ken­haus­per­sonal und der  Bestat­terIn bespro­chen werden.

Die letzten Hand­lungen wie Waschen und Kleiden  können Sie selbst über­nehmen, oder mit Unter­stüt­zung des Bestatter/Bestatterin, oder auch ganz abgeben. Diese letzten Lie­bes­dienste sind für Viele ein erster Schritt des Begrei­fens, im Wort­sinn, dass sich etwas ver­än­dert hat.

Über­legen sie, welche Klei­dung der/die Ver­stor­bene aus­ge­sucht hätte, worin er/sie sich am Wohlsten gefühlt hat, was ange­messen ist.

2022-03-25T10:48:18+01:00