For­males und Dokumente

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Bestat­tungs­voll­macht

Diese wird Ihnen vom Bestatter/der Bestat­terin aus­ge­hän­digt. Hiermit erteilen Sie die Befugnis, dass der Bestatter/die Bestat­terin in Ihrem Namen Amts­gänge über­nehmen darf, den Ver­stor­benen z. Bsp. aus dem Kran­ken­haus über­führen kann, ggf. die Kre­ma­tion beauf­tragen kann, etc.

Wer ist bestat­tungs­pflichtig? Auch hier gibt es regio­nale Unterschiede.

Wiki­pedia https://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht

Wich­tige Dokumente

Grund­sätz­lich werden für die Beur­kun­dung des Ster­be­falls durch das Stan­desamt Doku­mente im Ori­ginal benö­tigt. Für Berlin gilt:

- bei ledigen Men­schen die Geburtsurkunde

- bei ver­hei­ra­teten Men­schen die Heiratsurkunde

- bei geschie­denen Men­schen die Hei­rats­ur­kunde und das Schei­dungs­ur­teil mit Rechtskraft

- bei ver­wit­weten Men­schen die Hei­rats­ur­kunde und die Ster­be­ur­kunde des ver­stor­benen Ehepartners

(in man­chen Bun­des­län­dern wird grund­sätz­lich auch die Geburts­ur­kunde benötigt)

- den Per­so­nal­aus­weis, diesen zieht das Stan­desamt ein

Orga­ni­sa­to­ri­sches

Im Gespräch mit dem/der Bestat­ter/-in werden ver­schie­dene for­male Fragen besprochen:

  • Wie­viele Ster­be­ur­kunden sollen am ent­spre­chenden Stan­desamt bean­tragt werden? (als ein­fache Faust­regel kann gesagt werden, alle Stellen und Insti­tu­tionen die Geld aus­zahlen, benö­tigen eine Ori­ginal Sterbeurkunde)
  • Abmel­dung der Krankenkasse/Beihilfe
  • Abmeldung/Änderung der Ren­ten­be­züge durch die Deut­sche Rentenversicherung
  • Bean­tra­gung der Vor­schuss­zah­lung durch die Deut­sche Post, wenn ein Ehe­partner hinterbleibt
  • Antrag auf Witwen-/ Witwerrente
  • diverse wei­tere Abmel­dungen (Knapp­schaft, Pen­sion, Versicherungen)
  • Aus­zah­lung Ster­be­geld, wenn eine ent­spre­chende Ster­be­geld­ver­si­che­rung vorliegt
  • Aus­zah­lung der bereits ein­ge­zahlten Gelder für die Bei­set­zung bei zum Bei­spiel der Bestattungstreuhand
  • Wird das Erbe ange­nommen? Muss ein Erb­schein bean­tragt werden? Gibt es ein Testament?
  • Wird das Erbe aus­ge­schlagen? Dann hat man ab Zeit­punkt des Todes 6 Wochen Zeit um die Aus­schla­gung per­sön­lich auf dem Amts­ge­richt zu ver­künden. Alle Erb­be­rech­tigten müssen per­sön­lich vorsprechen.
2022-03-25T10:47:15+01:00