Bestattungsvollmacht
Diese wird Ihnen vom Bestatter/der Bestatterin ausgehändigt. Hiermit erteilen Sie die Befugnis, dass der Bestatter/die Bestatterin in Ihrem Namen Amtsgänge übernehmen darf, den Verstorbenen z. Bsp. aus dem Krankenhaus überführen kann, ggf. die Kremation beauftragen kann, etc.
Wer ist bestattungspflichtig? Auch hier gibt es regionale Unterschiede.
Wichtige Dokumente
Grundsätzlich werden für die Beurkundung des Sterbefalls durch das Standesamt Dokumente im Original benötigt. Für Berlin gilt:
- bei ledigen Menschen die Geburtsurkunde
- bei verheirateten Menschen die Heiratsurkunde
- bei geschiedenen Menschen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraft
- bei verwitweten Menschen die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
(in manchen Bundesländern wird grundsätzlich auch die Geburtsurkunde benötigt)
- den Personalausweis, diesen zieht das Standesamt ein
Organisatorisches
Im Gespräch mit dem/der Bestatter/-in werden verschiedene formale Fragen besprochen:
- Wieviele Sterbeurkunden sollen am entsprechenden Standesamt beantragt werden? (als einfache Faustregel kann gesagt werden, alle Stellen und Institutionen die Geld auszahlen, benötigen eine Original Sterbeurkunde)
- Abmeldung der Krankenkasse/Beihilfe
- Abmeldung/Änderung der Rentenbezüge durch die Deutsche Rentenversicherung
- Beantragung der Vorschusszahlung durch die Deutsche Post, wenn ein Ehepartner hinterbleibt
- Antrag auf Witwen-/ Witwerrente
- diverse weitere Abmeldungen (Knappschaft, Pension, Versicherungen)
- Auszahlung Sterbegeld, wenn eine entsprechende Sterbegeldversicherung vorliegt
- Auszahlung der bereits eingezahlten Gelder für die Beisetzung bei zum Beispiel der Bestattungstreuhand
- Wird das Erbe angenommen? Muss ein Erbschein beantragt werden? Gibt es ein Testament?
- Wird das Erbe ausgeschlagen? Dann hat man ab Zeitpunkt des Todes 6 Wochen Zeit um die Ausschlagung persönlich auf dem Amtsgericht zu verkünden. Alle Erbberechtigten müssen persönlich vorsprechen.