Die Monate nach dem Tod

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Die Bei­set­zung hat statt­ge­funden, der letzte Weg ist gegangen. Sicher­lich gibt es immer noch viel zu tun. Wohnungs‑, Haus­auf­lö­sungen, Abmel­dungen von Ver­si­che­rungen etc.

Gehen Sie Schritt für Schritt durch Ordner und Kon­to­aus­züge. Somit ver­schaffen Sie sich einen guten Über­blick über die Abbuchungen.

- Neue Medien

Accounts wie die von Face­book, Twitter und Co. benö­tigen Ihre Auf­merk­sam­keit. Hier gibt es, wenn man selbst nicht weiter kommt, Firmen die sich darauf spe­zia­li­siert haben.

- Erbe:

Benö­tigen Sie einen Erb­schein? Dieser muss im Bezirk des Ver­stor­benen beim zustän­digen Amts­ge­richt bean­tragt werden. Hier wird eine Ori­ginal Ster­be­ur­kunden benö­tigt? (Eine Aus­schla­gung muss inner­halb von 6 Wochen von allen Erb­be­rech­tigen per­sön­lich am Amts­ge­richt vor­ge­tragen werden.)

- Grabmal

Erste Über­le­gungen zum Grabmal werden nun ange­stellt. Holz oder Stein? Wenn Stein dann gilt es zu beachten, woher dieser Stein kommt (Stich­wort Kin­der­ar­beit im Aus­land beim Stein­bruch). Die Rege­lungen was an Ihrer Grab­stelle mög­lich ist, finden sie in den Fried­hofs­ver­ord­nungen, meist weiss jedoch der orts­an­säs­sige Stein­metz über die Mög­lich­keiten und den Vor­schriften Bescheid.

2022-03-25T10:50:02+01:00